ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) FÜR ÜBERSETZUNGSARBEITEN
1. GÜLTIGE FASSUNG
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen sowohl auf Englisch, als auch auf Deutsch vor. Es gilt jedoch vorrangig die englische Version.
2. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
In dieser Vereinbarung haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung:
"Übersetzungsdienstleister" bezeichnet Linguatext Ltd. mit dem eingetragenen Geschäftssitz in Bank House, 20a Strathearn Road, Edinburgh, EH9 2AB.
"Übersetzungsleistung" bezeichnet Übersetzungsarbeiten oder ähnliche, damit zusammenhängende Arbeiten, für die die Fachkenntnisse und Qualifikationen eines Übersetzers erforderlich sind. Hierzu zählen beispielsweise das Lektorieren oder Korrekturlesen von Texten, nicht aber das Verfassen und Adaptieren.
"Übersetzer" bezeichnet die Person, die der Übersetzungsdienstleister mit der Erbringung der Übersetzungsleistung betraut.
"Kunde" bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs eine Übersetzung in Auftrag gibt.
"Ausgangsmaterial" bezeichnet sämtliche Medien, die die zu übersetzenden Inhalte enthalten. Diese können aus Texten, Bildern oder Audiomaterial bestehen.
3. URHEBERRECHT AM AUSGANGSMATERIAL UND RECHTE AN DEN ÜBERSETZUNGEN
3.1. Wenn der Übersetzungsdienstleister einen Auftrag vom Kunden annimmt, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass durch die Erbringung der Übersetzungsleistung keine Rechte von Dritten verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, den Übersetzungsdienstleister und den Übersetzer in allen Fällen gegen jegliche Ansprüche wegen einer Verletzung des Urheberrechts und/oder anderer Rechte am geistigen Eigentum schadlos zu halten.
3.2. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, den Übersetzungsdienstleister und den Übersetzer gegen sämtliche rechtlichen Schritte, einschließlich der Verleumdung, schadlos zu halten, die aufgrund des Inhalts des ursprünglichen Ausgangsmaterials oder dessen Übersetzung geltend gemacht werden können.
4. HONORAR: VERBINDLICHE ANGEBOTE UND UNVERBINDLICHE KOSTENVORANSCHLÄGE
4.1. Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, ermittelt der Übersetzungsdienstleister das zu zahlende Honorar auf Basis der Angaben des Kunden zum Ausgangsmaterial und zum Zweck der Übersetzung sowie der von ihm erteilten Anweisungen.
4.2. Der Übersetzungsdienstleister gibt erst dann ein verbindliches Angebot ab, nachdem er das gesamte Ausgangsmaterial gesichtet und verbindliche schriftliche Anweisungen vom Kunden erhalten hat.
4.3. Sofern keine anderslautenden Angaben gemacht werden, verstehen sich alle angegebenen Preise ohne Mehrwertsteuer (MwSt.). Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich zu dem genannten Honorar in Rechnung gestellt. Kunden, die innerhalb der EU ansässig sind, müssen uns vorab ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mitteilen, wenn sie von der Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge-Verfahren) Gebrauch machen möchten. Der Übersetzungsdienstleister behält sich das Recht vor, die Höhe des Honorars, die er anhand der vom Kunden gegebenen Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ermittelt hat, in Abstimmung mit dem Kunden nachträglich anzupassen oder vom Auftrag zurückzutreten, wenn er bei der Sichtung des Ausgangsmaterials zu dem Ergebnis kommt, dass die Beschreibung des Kunden in wesentlichem Umfang unzulänglich oder ungenau war. Ein Kostenvoranschlag ist nicht als rechtsverbindlich anzusehen, sondern dient lediglich als Orientierungshilfe oder zu Informationszwecken.
4.4. Jedes Honorar, das für eine Übersetzung vereinbart wurde, die latente besondere Schwierigkeiten aufweist, welche zum Zeitpunkt des Angebots und der Annahme für keine der Parteien trotz angemessener Handlungsweise erkennbar waren, wird erneut verhandelt. Dabei wird stets vorausgesetzt, dass die Umstände der anderen Partei nach ihrem Bekanntwerden so bald wie in zumutbarer Weise möglich mitgeteilt werden.
4.5. Der Übersetzungsdienstleister hält sich an ein verbindliches Angebot, das er nach Sichtung des Ausgangsmaterials erstellt hat, für einen Zeitraum von dreißig Tagen ab dessen Erstellungsdatum gebunden. Danach behält sich der Übersetzungsdienstleister eine Anpassung des Angebots vor.
4.6. In folgenden Fällen können dem Kunden weitere Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden:
(a) nicht fortlaufender Text, kompliziertes Layout oder sonstige Formen des Layouts oder der Präsentation, die einen zusätzlichen Zeit- oder Ressourcenaufwand erfordern, und/oder
(b) schlecht lesbare Kopien oder schlecht verständliche Audioaufnahmen und/oder
(c) Terminologierecherche und/oder
(d) Beglaubigung und/oder
(e) Eilaufträge oder Aufträge, die außerhalb der normalen Geschäftszeiten erledigt werden müssen, um den Termin des Kunden oder andere Anforderungen einzuhalten.
Art und Höhe dieser Zusatzkosten sind im Vorfeld zu vereinbaren.
4.7. Sollten zu irgendeinem Zeitpunkt während der Erbringung der Übersetzungsleistung Änderungen am Text vorgenommen werden oder sich die Anforderungen des Kunden ändern, wird unter Berücksichtigung des zusätzlichen Arbeitsaufwands eine Anpassung des Honorars des Übersetzungsdienstleisters, der eventuell anfallenden Zusatzkosten und der Lieferbedingungen durchgeführt.
5. LIEFERUNG
5.1. Liefertermine werden zwischen dem Übersetzungsdienstleister und dem Kunden vereinbart. Sie werden erst verbindlich, nachdem der Übersetzungsdienstleister das gesamte zu übersetzende Ausgangsmaterial gesichtet und vollständige und angemessene Anweisungen vom Kunden erhalten hat. Der Liefertermin der fertiggestellten Übersetzungsleistung ist nur dann ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung zwischen dem Übersetzungsdienstleister und dem Kunden, wenn er ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
5.2. Sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden, verschickt der Übersetzungsdienstleister die Übersetzungsleistung in der zwischen den Parteien vereinbarten Form.
6. ZAHLUNG
6.1. Der vollständige Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen (sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde) ab Rechnungsdatum gemäß der auf der Rechnung des Übersetzungsdienstleisters angegebenen Zahlungsmethode vom Kunden an den Übersetzungsdienstleister zu zahlen. Für langfristige Aufträge oder umfangreiche Texte kann der Übersetzungsdienstleister eine Anzahlung sowie regelmäßige Teilzahlungen verlangen, wobei die Einzelheiten im konkreten Fall zu vereinbaren sind.
6.2. Rechnungen, Teilrechnungen oder sonstige Zahlungen sind bis zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Fälligkeitstermin zu begleichen. Fehlt eine derartige Vereinbarung, gilt die in Absatz 6.1 angegebene Zahlungsfrist. Wurde im Fall von Teillieferungen eine überfällige Abschlagszahlung angemahnt, ist der Übersetzungsdienstleister berechtigt, die Arbeit an der vorliegenden Übersetzungsleistung einzustellen, bis die ausstehende Zahlung getätigt oder eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Diese Maßnahme wird unbeschadet sonstiger fälliger Beträge und ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden oder einem Dritten ergriffen.
7. URHEBERRECHT AN ÜBERSETZUNGEN
7.1. Das Urheberrecht an der Übersetzungsleistung geht erst dann automatisch auf den Kunden über, wenn der Übersetzungsdienstleister die vollständige Zahlung für die Übersetzungsleistung erhalten hat. Ab diesem Zeitpunkt hat der Übersetzungsdienstleister keine weiteren Ansprüche mehr an irgendeinem Aspekt der Übersetzungsleistung.
7.2. Sämtliche Übersetzungsleistungen unterliegen dem Recht des Übersetzungsdienstleisters auf Wahrung der Werkintegrität. Wird eine Übersetzungsleistung ohne die schriftliche Genehmigung des Übersetzungsdienstleisters verändert, haftet dieser nicht für die vorgenommenen Änderungen oder deren Folgen. Wenn der Übersetzungsdienstleister das Urheberrecht an einer Übersetzungsleistung hält oder eine Übersetzungsleistung zu juristischen Zwecken verwendet wird, bedürfen jegliche Änderungen an der Übersetzungsleistung der schriftlichen Genehmigung des Übersetzungsdienstleisters. Der Übersetzungsdienstleister kann im Einzelfall durch vorherige schriftliche Erklärung auf sein Recht auf Wahrung der Werkintegrität verzichten.
8. VERTRAULICHKEIT UND SICHERE AUFBEWAHRUNG DER KUNDENDOKUMENTE
8.1. Dokumente, die der Übersetzungsdienstleister zur Erbringung von Übersetzungsleistungen erhält, werden nur dann als vertraulich angesehen, wenn der Kunde dies im Vorfeld ausdrücklich und schriftlich verlangt. Der Übersetzungsdienstleister verpflichtet sich jedoch, jederzeit gegenüber Dritten eine gebührende Diskretion im Hinblick auf die Offenlegung von Informationen zu wahren, die in den Originaldokumenten des Kunden oder deren Übersetzung enthalten sind, sofern er nicht ausdrücklich vom Kunden zur Offenlegung dieser Informationen befugt wurde. Dessen ungeachtet kann im Zusammenhang mit Terminologiefragen zur Übersetzungsleistung ein Dritter konsultiert werden, falls es sich dabei nicht um eine Offenlegung von vertraulichem Material handelt.
8.2 Für die Dauer der Erbringung der Übersetzungsleistung ist der Übersetzungsdienstleister für die sichere Aufbewahrung der Kundendokumente und der Kopien der Übersetzungsleistung verantwortlich. Zudem hat er deren sichere Lagerung und Entsorgung sicherzustellen.
9. STORNIERUNG UND LEISTUNGSHINDERNIS
9.1. Wenn eine Übersetzungsleistung in Auftrag gegeben wurde und der Auftrag anschließend ganz oder teilweise storniert wird oder die Auftragsausführung durch Handlungen oder Unterlassungen seitens des Kunden oder eines Dritten vereitelt wird, ist der Kunde außer unter den in Absatz 9.3 beschriebenen Umständen verpflichtet, dem Übersetzungsdienstleister den vollständigen Vertragspreis zu zahlen, sofern nicht im Vorfeld eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurden.
9.2. Wenn der Kunde in Liquidation geht (ausgenommen einer freiwilligen Liquidation zum Zweck der Umstrukturierung) oder ein Zwangsverwalter bestellt wird oder der Kunde zahlungsunfähig wird oder einen Vergleich mit Gläubigern abschließt, hat der Übersetzungsdienstleister das Recht, diese Vereinbarung fristlos zu kündigen und sofort alle laufenden Arbeiten für den Kunden einzustellen.
9.3. Weder der Übersetzungsdienstleister noch der Kunde haften einander gegenseitig oder gegenüber einem Dritten für Folgen, die das Resultat von Umständen sind, welche gänzlich außerhalb der Kontrolle der jeweiligen Partei liegen. Der Übersetzungsdienstleister informiert den Kunden so bald wie in zumutbarer Weise möglich über jegliche Umstände, die ihn aller Voraussicht nach an der Einhaltung der vorliegenden Bestimmungen hindern werden. Der Übersetzungsdienstleister verpflichtet sich, den Kunden so weit wie in zumutbarer Weise möglich bei der Suche nach einer alternativen Lösung zu unterstützen.
10. REKLAMATIONEN UND STREITIGKEITEN
10.1. Reklamationen in Zusammenhang mit einer Übersetzungsleistung sind dem Übersetzungsdienstleister vom Kunden innerhalb von fünf Arbeitstagen ab dem Lieferdatum der Übersetzungsleistung schriftlich mitzuteilen. Dem Übersetzungsdienstleister ist die Gelegenheit zu geben, die Reklamation zu prüfen und, sofern erforderlich, festgestellte Fehler zu beheben.
10.2. Für den Fall, dass Streitigkeiten nicht einvernehmlich zwischen den Parteien geklärt werden können oder eine Partei sich weigert, eine schiedsrichterliche Entscheidung anzuerkennen, vereinbaren die Parteien die nicht ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte Schottlands.
11. VERANTWORTUNG
11.1. Der Übersetzungsdienstleister führt die Übersetzungsleistung mit der angemessen Sachkenntnis und Sorgfalt aus.
11.2 Sofern keine anderslautenden Angaben gemacht werden, wird davon ausgegangen, dass Übersetzungsleistungen in einer "zu Informationszwecken" üblichen Qualität verlangt werden.
12. HAFTUNG
12.1. Nichts in dieser Vereinbarung ist so auszulegen, dass die Haftung des Übersetzungsdienstleisters gegenüber dem Kunden bei Tod oder Körperverletzung infolge der Fahrlässigkeit des Übersetzungsdienstleisters einschränkt wird.
12.2. Abgesehen von der oben genannten Haftung des Übersetzungsdienstleisters gegenüber dem Kunden (die ohne Einschränkungen gilt), beschränkt sich die Haftung des Übersetzungsdienstleisters, die sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ergibt, auf den vom Kunden für die erbrachte Übersetzungsleistung zu zahlenden Gesamtbetrag, wobei es gleichgültig ist, ob eine derartige Haftung auf Fahrlässigkeit, Vertragsbruch oder sonstigen Ursachen im Hinblick auf ein Ereignis oder eine Folge von miteinander verbundenen Ereignissen beruht.
12.3. In keinem Fall haftet der Übersetzungsdienstleister gegenüber dem Kunden für besondere, beiläufig entstandene, indirekte oder mittelbare Schäden und Verluste (gleichgültig, ob finanzieller oder sonstiger Art) oder für Datenverluste, entgangene Gewinne, Umsätze, Vertrags- oder Geschäftsabschlüsse, wobei es gleichgültig ist, ob diese durch Fahrlässigkeit, Verstoß gegen diese Vereinbarung oder Sonstiges entstanden sind. Dies gilt auch für den Fall, dass die Schäden und Verluste oder deren mögliches Eintreten für den Übersetzungsdienstleister vorhersehbar waren oder ihm im Vorfeld mitgeteilt wurden.
13. ANWENDBARKEIT UND INTEGRITÄT
Diese Vereinbarung unterliegt außerdem allen detaillierten Anforderungen oder Bedingungen, die zwischen den Parteien ausdrücklich und schriftlich in einem von LINGUATEXT LTD. erstellten Angebot für eine konkrete Übersetzungsleistung vereinbart werden. Sofern die im Angebot aufgeführten und vereinbarten Bedingungen im Widerspruch zu einer oder mehreren Bedingungen dieser Vereinbarung stehen, gelten die abweichenden Bedingungen des Angebots.
14. KEIN RECHTSVERZICHT
Ein Verzicht auf die Geltendmachung von Rechten bei einem Verstoß gegen eine Bestimmung des vorliegenden Dokuments stellt kein Verzicht auf die Geltendmachung von Rechten bei künftigen Verstößen gegen die gleiche oder gegen anderen Bestimmungen dar.
15. MITTEILUNGEN
Jegliche Korrespondenz in Bezug auf diese Vereinbarung ist durch persönliche Aushändigung oder auf dem Postweg mittels vorrangiger Zustellung an folgende Adresse zu übermitteln:
Linguatext Ltd., 8 Randolph Place, Edinburgh, EH3 7TE, United Kingdom.
16. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem Gericht oder einer anderen Behörde mit zuständiger Gerichtsbarkeit ganz oder teilweise als ungültig, rechtswidrig oder undurchsetzbar eingestuft werden, wird die betreffende Bestimmung im erforderlichen Umfang von der Vereinbarung abgetrennt. Die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben davon unberührt.
17. GESAMTE VEREINBARUNG
Die vorliegende Vereinbarung (zu der auch alle vom Übersetzungsdienstleister erstellten Angebote gehören) bildet die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Sie ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen, Verhandlungen und Gespräche zwischen den Parteien in Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand.
18. ANWENDBARES RECHT
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von Schottland. Die Parteien unterwerfen sich hiermit unwiderruflich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der schottischen Gerichte.